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Diese sind fur alle kunftigen Geschaftsbeziehungen, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber (d.h. Kaufer, Kunden) uber die vom Auftragnehmer angebotenen Waren, Dienstleistungen und Leistungen abschliesst, gultig. Die Geschaftsbedingungen sind auch dann gultig, wenn sie nicht nochmals ausdrucklich vereinbart wurden. Spatestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese als angenommen. (2) Geschaftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer deren Geltung im Einzelfall widerspricht. Es liegt von Seiten des Auftragnehmers auch dann kein Einverstandnis mit der Geltung von anderen Geschaftsbedingungen vor, wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschaftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enthalt oder auf diese verweist. (3) Das Personal des Auftragnehmers ist nicht berechtigt, mundliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber bezuglich des Vertrags zu treffen, die von den Bestellformularen des Auftragnehmers (beispielsweise den Eingabemasken im Internet) oder diesen Allgemeinen Geschaftsbedingungen abweichen. Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer fur die Ausfuhrung dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen mussen schriftlich (auch per Fax oder Email) festgehalten werden. § 2 Angebot und Vertragsabschluss (1) Angebote in Prospekten, Anzeigen, u.a. sind, auch bezuglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgebildete Angebote halt sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage gebunden. (2) Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden. Zur Rechtswirksamkeit bedurfen Auftrage der schriftlichen, Fax- oder Email-Bestatigung des Auftragnehmers. Die Bestatigung gilt als erteilt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ablehnt. Mit Zahlungseingang, Lastschriftenerteilung, Kontoeinzugserteilung sowie Kreditkartenzahlung gilt ein Auftrag vom Auftraggeber als angenommen. Ohne Zahlungseingang muss innerhalb von 7 Werktagen Einspruch gegen die schriftliche Bestatigung des Auftragnehmers bezuglich des abgeschlossenen Vertrags von Seiten des Auftraggebers eingelegt werden, ansonsten gilt der Vertrag als angenommen. (3) Der Zeitpunkt, an dem die Druckdaten dem Auftragnehmer zugehen, ist fur die Einhaltung der Frist ausschlaggebend. (4) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bezuglich der Ausfuhrung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich (auch per Fax oder Email) niederzulegen. (5) Der Auftragnehmer behalt sich zu jeder Zeit das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten) sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Grunden aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Auftrage dieser Art ohne vorherige Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleichermassen fur alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrucktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen. § 3 Preise und Preisanderungen (1) Die angegebenen Preise schliessen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein. (2) Zu den angegebenen Preisen kommen eventuell anfallende sonstige Kosten sowie Kosten fur Verpackung und Versand separat hinzu. Dies gilt auch fur Selbstabholer. (3) Werden vom Auftraggeber Anderungen der angelieferten oder ubertragenen Daten oder ahnliche Vorarbeiten veranlasst und vom Auftragnehmer durchgefuhrt, werden diese nach mundlicher oder schriftlicher Absprache je nach Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. (4) Notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder ubertragenen Daten konnen vom Auftragnehmer ohne Rucksprache mit dem Auftraggeber selbststandig ausgefuhrt werden, wenn diese Vorarbeiten zur Einhaltung eines Fixtermins beitragen oder im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegen. Der Berechnung solcher Anderungen liegt ihr jeweiliger zeitlicher Aufwand zu Grunde. Ubersteigen die hierdurch entstanden Mehrkosten fur den Auftraggeber 35,20 Ђ inkl. Umsatzsteuer, so muss vorab die Zustimmung des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten eingeholt werden. (5) Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber storniert oder werden die Druckdaten nicht bis zum vereinbarten Termin geliefert, so kann eine Bearbeitungsgebuhr in Hohe von 17,00 Ђ inkl. Umsatzsteuer durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, die uber diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere Uberprufung durch den Auftragnehmer akzeptiert. Storniert der Auftraggeber den Auftrag zu einem spateren Zeitpunkt, so uberpruft der Auftragnehmer, ob zu diesem Zeitpunkt eine Stornierung uberhaupt noch moglich ist und teilt dies dem Auftraggeber umgehend per Email mit. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese mussen uber sein Kundenkonto erfolgen. § 4 Rucksendekosten (1) Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach § 5 der AGB Gebrauch, so hat er die regelmassigen Kosten fur die Rucksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zuruckzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht ubersteigt oder wenn bei einem hoheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. § 5 Widerrufsbelehrung / Kostentragungsvereinbarung (1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzvertragen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die personlichen Bedurfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht fur eine Rucksendung geeignet sind. Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Burgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausubung Ihrer gewerblichen oder selbstandigen Tatigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht. (2.1) Widerrufsrecht: Sie konnen Ihre Vertragserklarung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grunden in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf uberlassen wird - auch durch Rucksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfanger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfullung unserer Informationspflichten gemass Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemass § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genugt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Graphikdesign-Shop Geschaftsfuhrer:H.P. Sengenberger Theodor Heuss Ring 23 Tel.: 0221-78942228 oder 0221-77109503 Fax: 0221-7710940 info@grafikdesign-shop.de (2.2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zuruck zu gewahren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Konnen Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zuruck gewahren, beziehungsweise herausgeben, mussen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Fur die Verschlechterung der Sache und fur gezogene Nutzungen mussen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zuruckzufuhren ist, der uber die Prufung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prufung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschaft moglich und ublich ist. Versandfahige Sachen sind auf unsere Gefahr zuruckzusenden. Sie haben die regelmassigen Kosten der Rucksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zuruckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht ubersteigt oder wenn Sie bei einem hoheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rucksendung fur Sie kostenfrei. Nicht versandfahige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen mussen innerhalb von 30 Tagen erfullt werden. Die Frist beginnt fur Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklarung oder der Sache, fur uns mit deren Empfang. (3) Kostentragungsvereinbarung bei Widerruf: Macht der Auftraggeber von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmassigen Kosten der Rucksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zuruckzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht ubersteigt oder wenn bei einem hoheren Preis der Sache der Auftraggeber die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Andernfalls ist die Rucksendung fur den Auftraggeber kostenfrei. § 6 Auftragsausfuhrung / Freigabe durch den Auftraggeber (1) Der Auftragnehmer fuhrt alle Auftrage auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. ubertragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten mussen vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegeben Dateiformaten angeliefert werden. Fur andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewahrleisten, ausser das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher schriftlich genehmigt. Fur die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn Datenubertragungs- oder Datentragerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind. (2) Von Seiten des Auftragnehmers besteht bezuglich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehoren auch Datentrager und ubertragene Daten) keine Prufungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsfahige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenubertragung Schutzprogramme fur Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Fur die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen. § 7 Lieferung und Leistungszeit (1) Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen schnellstmoglich, spatestens jedoch innerhalb einer Frist von etwa vier Wochen, sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. Der im Online-Auftritt angegebene Liefertermin stellt keinen festen Termin sondern lediglich ein geschatztes Lieferdatum dar, das fur den Auftragnehmer als nicht bindend anzusehen ist. (2) Bei Lieferverzogerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer. (3) Voraussetzung fur die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemasse Erfullung der Verpflichtungen des Auftraggebers. Fixtermine fur die Leistungserbringung mussen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestatigt werden, ansonsten haben sie keine Gultigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminuberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen und kostenfreien Rucktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung uber den Rucktritt des Auftraggebers vom Vertrag Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, konnen diese berechnet werden. Dies gilt auch fur vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt wird. (4) Liegt ein Annahmeverzug von Seiten des Auftraggebers vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Schadensersatz fur den ihm entstandenen Schaden zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs tragt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufalligen Verschlechterung oder des zufalligen Verlorengehens der Ware. § 8 Periodische Arbeiten (1) Bei Vertragen uber regelmassig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kundigungsfrist von mindestens drei Monaten. Die Kundigung erfolgt zum Schluss eines Monats. § 9 Gefahrenubergang – Versand (1) Sobald der vom Auftragnehmer ausgefuhrte Auftrag an die den Transport ubernehmende Person ubergeben wurde oder aufgrund der Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat, geht die Gefahr auf den Auftraggeber uber. Aussert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand verzogert wird, geht die Gefahr auf ihn uber, sobald seine Ware versandbereit ist. (2) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Bezuglich einer abweichenden Vereinbarung ist die schriftliche Zustimmung und Bestatigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer erforderlich. (3) Die Versandkosten tragt der Auftraggeber. § 10 Rechte des Auftraggebers bei Mangeln / Gewahrleistung (1) Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie fur die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von offentlichen Ausserungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer grundsatzlich zur Nacherfullung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware verpflichtet. Eine mehrfache Nachlieferung ist zulassig. Schlagt die Nacherfullung zweimal fehl, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurucktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen. (2) Geringfugige Abweichungen vom Original konnen bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls fur den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Aufragnehmer erstellt wurden - und dem Endprodukt. (3.1) Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann der Auftragnehmer nur bis zur Hohe des Auftragwertes haftbar gemacht werden. Liefert der Auftragnehmer das Material, entfallt diese Haftung. (3.2) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und konnen nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Grunden konnen Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und konnen nicht beanstandet werden. (3.3) Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom Aufragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verfugung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen anerkannt. (4) Weist ein Teil der gelieferten Ware Mangel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung fur den Auftraggeber ohne Interesse ist. (5) Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware mussen hingenommen werden. Bei Buchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Hierzu zahlen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bogen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbogen. (6) Weitergehende Anspruche von Seiten des Auftraggebers – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Der Aufragnehmer ubernimmt fur Schaden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, keinerlei Haftung. Insbesondere sind von diesem Ausschluss entgangene Gewinne und sonstige Vermogensschaden des Auftraggebers betroffen. Alle Schaden, die von den Arbeitnehmern, Erfullungsgehilfen und Vertretern des Auftragnehmers verursacht werden, sind ebenfalls in diesem Ausschluss enthalten. (7) Fur Veranderungen an der gelieferten Ware/Leistung oder dem gelieferten Gegenstand durch den Auftraggeber oder Dritte ubernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, ausser der Auftraggeber kann nachweisen, dass die Veranderungen fur den Fehler oder den Schaden nicht ausschlaggebend sind. (8) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfaltig behandelt. Bei Beschadigung oder Abhandenkommen der Vorlagen ubernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Anspruche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Prufung der Reklamation konnen aus rechtlichen Grunden nicht zuruckgesandt werden. (9) Der Auftragnehmer haftet nicht fur normale Abnutzung. (10) Anspruche wegen Mangeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenuber dem Auftragnehmer nur dem Auftraggeber zu. (11) Der Auftraggeber kann Schadensersatz verlangen, wenn der Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers beruht. Hierfur gelten die in § 11 festgelegten Voraussetzungen. § 11 Haftung auf Schadensersatz (1) Offensichtliche Sachmangel an der gelieferten Ware mussen vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware beim Auftragnehmer angezeigt werden, ansonsten sind jegliche Schadensersatzanspruche bezuglich des Mangels ausgeschlossen. (2) Der Auftragnehmer haftet, egal aus welchem Rechtsgrund, lediglich fur vertragstypische, vorhersehbare Schaden (insbesondere bei Mangeln, Verzug oder sonstigen Pflichtverletzungen). (3) Die in § 11(2) genannten Haftungsbeschrankungen sind nicht gultig fur die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsatzlichem Verhalten oder grober Fahrlassigkeit, wegen garantierter Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Korpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produktionsgesetz. § 12 Eigentumsvorbehalt (1) Der Auftragnehmer behalt sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollstandigen Bezahlung derselben durch den Auftraggeber vor. Solange die Ware im Eigentum des Auftraggebers ist (= Vorbehaltsware), darf der Auftraggeber diese nicht veraussern oder sonst uber das Eigentum hieran verfugen. (2) Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieher) ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzuglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. (3) Verstosst der Auftraggeber gegen den Vertrag – insbesondere bei Zahlungsverzug – hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zuruckzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. § 13 Zahlung (1) Als einzige Zahlungsmoglichkeit gilt Vorauskasse, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurde. Bei Zahlung mittels Lastschrift oder Kreditkarte (nur VISA- und MASTER-Card) wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber eingezogen. Die anfallenden Bankgebuhren werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Bezahlung mit Kreditkarte kommt eine Onlinebearbeitungsgebuhr von max. 3%, mindestens jedoch 6,95 Ђ inkl. MwSt. hinzu. Fur Samstagszustellungen wird eine zusatzliche Gebuhr in Hohe von 6,79 Ђ inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. (2) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 Ђ (netto) zu erheben. Diese Summe beinhaltet laut §249 Abs. 2 des BGB keine Umsatzsteuer. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer die Moglichkeit, einen hoheren Schaden nachzuweisen, der dann als Grundlage fur den Schadensersatz gilt. Unabhangig von der Schadensersatzpauschale wird der geschuldete Betrag in Rechnung gestellt. (3) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, ausser es besteht eine schriftliche Vereinbarung uber andere Zahlungsbedingungen. (4) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung konnen nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen. (5) Der Auftragnehmer behalt sich ausdrucklich vor, Schecks oder das Wechseln von anderen Geldwahrungen abzulehnen. Die Annahme von Schecks und anderen Wahrungen erfolgt immer nur zahlungshalber. Sofort fallig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen. (6) Bestehen altere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunachst auf die alteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber uber die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunachst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen. (7) Erst wenn der Auftragnehmer uber den Betrag verfugen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt. Bezuglich Schecks gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelost wurde und nicht mehr zuruckgegeben werden kann. (8) Wenn eine Gegenanforderung unbestritten oder rechtskraftig festgestellt wurde, dann ist der Auftraggeber zur Aufrechnung berechtigt. Er ist ausserdem auch wegen Gegenanspruchen zur Zuruckbehaltung aus demselben Vertragsverhaltnis berechtigt. (9) Anspruche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar. § 14 Patente, Urheberrechte und Marken (1) Der Auftraggeber und dessen Abnehmer werden vom Auftragnehmer gegenuber Anspruchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freigestellt, sofern der Entwurf eines Liefergegenstandes bzw. die gelieferten Daten nicht vom Auftraggeber stammen. (2) Die in § 14(1) genannte Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers gegenuber dem Auftraggeber ist betragsmassig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitere Voraussetzung fur die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Fuhrung von Rechtsstreiten uberlassen wird. Ausserdem muss die behauptete Rechtsverletzung ausschliesslich dem Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen sein. (3) Der Auftragnehmer kann sich von den Paragraphen und den dadurch ubernommenen Verpflichtungen befreien, wenn er entweder: [a] in der Lage ist, die erforderlichen Lizenzen bezuglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente etc.) zu beschaffen oder [b] fur den Auftraggeber einen Ersatz in Form eines geanderten Liefergegenstandes oder Teil davon zur Verfugung stellt, der im Falle eines Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezuglich des Liefergegenstandes beseitigt. § 15 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte (1) Werden durch die Ausfuhrung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen) verletzt, so haftet hierfur ausschliesslich der Auftraggeber. Mit seinem Auftrag erklart der Auftraggeber, dass er im Besitz der Vervielfaltigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Bei einer diesbezuglichen Rechtsverletzung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Anspruchen Dritter frei. § 16 Copyright (1) Der Auftragnehmer behalt sich fur alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwurfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers fur die Arbeiten des Auftragnehmers bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfaltigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Copyright dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen die Zahlung eines Entgelts ubertragen werden. Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen die Rechte in diesem Fall auf den Auftraggeber bzw. den Dritten uber. (2) Im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse (z. B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt werden, besteht keine Herausgabepflicht fur den Auftragnehmer. Eine Abweichung von dieser Regelung ist moglich, diese Vereinbarungen mussen jedoch schriftlich vereinbart werden. § 17 Geheimhaltung (1) Die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen im Zusammenhang mit Bestellungen gelten nicht als vertraulich, es sei denn, etwas anderes ware ausdrucklich schriftlich vereinbart worden. § 18 Daten und Auftragsunterlagen (1) Daten, die der Auftragnehmer aufgrund des geschaftlichen Vertrags vom Auftraggeber erhalt, werden ausschliesslich zur Bearbeitung des erhaltenen Auftrags beim Auftragnehmer gespeichert. (2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber eingebrachten oder ubersandten Sachen wie Vorlagen, Daten oder Datentrager ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine besondere Vergutung uber den Zeitpunkt der Ubergabe des Endprodukts hinaus moglich. Soll dies geschehen, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Der Auftragnehmer kann fur Beschadigungen oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme stellt grob fahrlassiges oder vorsatzliches Verhalten (siehe § 19) dar. (3) Die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung fur eine weitere Bearbeitung wird pauschal mit 30,00 Ђ zzgl. MwSt. fur jeden archivierten Druckauftrag berechnet. (4) Sonstige Auftragsunterlagen sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datentragern konnen nicht zuruck gesendet werden. (5) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass zum Zweck der Datenverarbeitung Daten aus dem Vertragsverhaltnis (nach §28 des Bundesschutzgesetzes) vom Auftragnehmer gespeichert werden. Weiter behalt sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Daten, die zur Vertragserfullung erforderlich sind, an Dritte (z.B. Paketdienst, Versicherung etc.) zu ubermitteln. § 19 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit (1) Das Recht der Bundesrepublik Deutschland liegt diesen Geschaftsbedingungen und der ganzen Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu Grunde. (2) Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. (3) Vertrage uber den internationalen Warenkauf durch das Ubereinkommen der Vereinten Nationen (CISG vom 11.04.1980) gelten nicht. (4) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschaftsbedingungen Regelungslucken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfullung dieser Lucken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschaftsbedingungen vereinbart hatten, wenn die Regelungslucke bekannt gewesen ware. Koln Januar 2014 Return policy Period Returns costs 14 days Kaufer tragt die unmittelbaren Kosten der Rucksendung der Waren

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