6er Pack Roll-up System Display Brooklyn 85cm X 200 Cm

EUR 120.66

  • Duren, Germany
  • Jan 30th
Roll-Up Display Brooklyn   Klassisches Roll-Up Display aus Aluminium und verchromtem Stahl in sehr robuster Ausfuhrung. Die perfekte Kombination aus zuverlassiger Qualitat, einem gunstigen Preis und der aussergewohnlichen 5-Jahres Garantie machen dieses Produkt so attraktiv. Zwei Aluminium-Fusse an der Unterseite in sehr starker Ausfuhrung Oberseite Klemmschiene, Unterseite Klebestreifen Elegantes, formschones und schweres Oberprofil Verstarkte Tasche mit Innenfutter, Reissverschluss uber die gesamte Taschenlange Verpackt in Einzelkartonagen   Technische Daten Gewicht: 2,97 kg Abmessung: 850 (breit) x 2000 (hoch) mm Verpackungseinheit: 6 Roll-Up Displays in einem Umkarton   Der genannte Preis bezieht sich auf eine Verpackungseinheit von 6 Stk. Somit bezahlen Sie nur 20,11 EUR pro Stuck. Die Systeme werden ohne Druck und Druckmaterial verkauft. Gerne konnen Sie bei uns auch das passende Druckmaterial erwerben. Business seller information Sihl Direct GmbH Contact details Wolfgang Tropartz Kreuzauer Strasse 33 52355 Duren Germany Phone:0800/5971234 Fax:02421/597586 Email:ebay@sihl-direct.de Sihl Direct GmbH Kreuzauer Strasse 33 D-52355 Duren Geschaftsfuhrer: Heiner Kayser Handelsregister: Amtsgericht Duren HRB 1930 USt-IdNr: DE 163373083 Tel. +49 800 597 1234 Fax +49 2421 597 586 http://www.sihl-direct.de/ Trade Registration Number: Amtsgericht Duren HRB 1930 Value Added Tax Number: DE 163373083 Print version Terms and conditions of the sale Sihl Direct GmbH, Duren Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Sihl GmbH und der Sihl Direct GmbH, Duren 1. Allgemeines: 1.1. Fur Angebote, Lieferungen und Leistungen – auch aus zukunftigen Geschaftsabschlussen – gelten ausschliesslich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, vorbehaltlich schriftlicher Individualvereinbarungen. Entgegenstehende Bedingungen werden hiermit ausdrucklich nicht anerkannt, ohne dass im Einzelfall ein weiterer Widerspruch erfolgt. Bedingungen des Kunden bedurfen unserer ausdrucklichen schriftlichen Zustimmung. 1.2. Fur zukunftige Lieferungen und Leistungen gelten gleichfalls die Bedingungen in ihrer jeweils zum Stichtag der Bestellung geltenden Fassung, ohne dass es der nochmaligen Ubersendung oder eines nochmaligen Hinweises bedarf. Wir stellen die jeweils aktuellen Bedingungen auf Nachfrage sofort zur Verfugung; sie sind auch uber unsere Homepages www.sihlgroup.com und www.sihl-direct.de einsehbar. Wird die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Bedingungen per E-Mail zugesandt. 1.3. Fur die Lieferung und Leistung nicht von uns hergestellter Produkte konnen erganzend und vorrangig Zusatzbedingungen gelten. 1.4. Fur die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gilt folgende Terminologie: Bedingungen, Lieferbedingungen = unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Kunde, Vertragspartner = der gewerbliche oder selbstandig tatige Kunde, Auftraggeber oder sonstiger Vertragspartner als Unternehmer i.S.d. §§ 14, 310 BGB „Sihl“, „Sihl Direct“, „wir“, „uns“, „unser“, „unsere“ = die Sihl GmbH und/oder die Sihl Direct GmbH, je nach dem, wer dem Kunden die Lieferungen und/oder Leistungen erbringt. Ware, Waren = die aufgrund eines mundlich, schriftlich oder in sonstiger Weise abgeschlossenen Vertrages oder aufgrund vertragsahnlicher Rechtsbeziehung bestellte Ware oder Dienstleistung 2. Angebot und Preise: 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und verstehen sich ab Werk inkl.. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Lieferung/Leistung. Unsere schriftliche Auftragsbestatigung ist fur beide Seiten bindend. Samtliche Absprachen und Nebenabreden bedurfen der schriftlichen Bestatigung. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzuglich bestatigen. Die Zugangsbestatigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestatigung kann mit einer anderen Erklarung verbunden werden. 2.2. Das Angebot erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, wir haben die verspatete oder Nichtlieferung der Zulieferer zu vertreten. 2.3. Bei Lieferungen und Leistungen, die spater als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen sind wir berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen. Bei Dauerschuldverhaltnissen ist bei gestiegenen Kosten eine angemessene Preisanpassung jederzeit moglich. 3. Lieferung/Leistung: 3.1. Unsere Lieferung/Leistung erfolgt ab Werk; bei Handelsware und nach unserem Ermessen auch direkt ab Grosshandler oder Hersteller. Rucksendungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Kunden, es sei denn, es liegt eine berechtigte Reklamation vor. Wird die Ware im Falle der Bereitstellung nicht rechtzeitig abgeholt, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern. In diesem Falle tritt der Gefahrubergang mit Bereitstellung der Ware fur den Besteller durch Meldung der Abholbereitschaft ein. 3.2. Erfolgt die Lieferung/Leistung frei Haus, hat der Kunde sofort sicher zustellen, dass alle fur die Lieferung/Leistung notwendigen Vorarbeiten bereits ausgefuhrt sind und die Lieferung/Leistung dort unverzuglich erfolgen kann. Wartezeiten und Mehraufwand konnen dem Kunden in Rechnung gestellt werden. 3.3. Haben wir die Ware zu liefern, konnen wir Transportart und Transportweg nach billigem Ermessen wahlen. Der Versand erfolgt ab unserem Werk namens und im Auftrage des Kunden in einer fur uns gunstig erscheinenden Weise, jedoch ohne Gewahr fur die sicherste, kostengunstigste und schnellste Beforderung. Der Gefahrubergang tritt mit der Ubergabe der Ware an die zur Ausfuhrung der Versendung bestimmte naturliche oder juristische Person (z.B. Spediteur) ein. 3.4. Alle Lieferungen werden in handelsublicher Verpackung bereitgestellt, die nicht zuruck genommen wird, soweit dem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schaden/Transportschaden zu versichern, sofern nicht der Vertragspartner selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. 3.5. Werden bei Liefervertragen auf Abruf die jeweils zu liefernden Teilmengen vom Kunden nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, so sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder von der Erfullung der Teillieferung bzw. der nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistung Abstand zu nehmen und statt dessen Schadensersatz wegen Nichterfullung zu verlangen. Einzelabrufe im Rahmen von Liefervertragen auf Abruf konnen durch uns mit angemessener Frist gekundigt werden. 4. Lieferzeit/Leistungszeit: 4.1. Unsere Liefer-/Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrucklich schriftlich vereinbart sind. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestatigung beim Kunden, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausfuhrung des Auftrags geklart sind und alle vom Kunden zu erfullenden Voraussetzungen und Informationen vorliegen; entsprechendes gilt fur Liefertermine. 4.2. Wir sind zur vorzeitigen und Teillieferung berechtigt. Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, andernfalls der Tag der Absendung der Ware. 4.3. Die Liefer-/Leistungsfrist verlangert sich angemessen bei Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, wie Streiks, Energieausfall, Verkehrsstaus, Ereignisse hoherer Gewalt, etc. Gleiches gilt, wenn entsprechende Ereignisse bei Unterlieferanten von uns eintreten. Nur bei verbindlich festgelegten Liefer -/Leistungsfristen kann der Kunde unter Berucksichtigung der vorgenannten angemessenen Verlangerung vom Vertrag zuruck treten, sofern die Liefer-/Leistungsfrist uberschritten ist und eine Lieferung/Leistung durch uns trotz angemessener Nachfristsetzung nicht erfolgte. In diesem Falle ist der Kunde nur berechtigt, einen nachweisbaren Verzugs schaden geltend zu machen und auch nur, wenn der Verzug von uns aufgrund grober Fahrlassigkeit oder Vorsatz zu vertreten ist. 4.4. Im Falle einer Annahmeverweigerung des Kunden sind wir nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 4 Arbeitstagen berechtigt, vom Vertrag zuruckzutreten und/oder Schadensersatz, einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, uber den Liefergegenstand anderweitig zu verfugen und den Kaufer mit angemessener verlangerter Nachfrist zu beliefern. In diesem Fall bleibt unser Anspruch auf einen Verzugsschaden bestehen, der ohne Nachweis 1 % des Netto-Rechnungsbetrages fur jeden Monat, max. 20 % des Netto-Rechnungsbetrages ausmacht. Ein hoherer Verzugsschaden kann mit Nachweis geltend gemacht werden. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden oder eine Wertminderung uberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. 4.5. Ist der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware oder deren Bezahlung in Verzug, so konnen wir weitere Lieferungen/ Leistungen, auch aus anderen Vertragen, ungeachtet des Rucktrittsrechts sowie des Schadensersatzanspruches statt der Leistung verweigern. Die Liefer-/Leistungspflicht verlangert sich entsprechend. 5. Qualitats-/Prufungs- und Hinweispflichten: 5.1. Durch uns bekannt gegebene Daten, Qualitatsbeschreibungen, Spezifikationen, Datenblatter oder andere mundliche oder schriftliche Angaben uber die Verwendungsfahigkeit oder Beschaffenheit der Ware und/oder Leistung sind unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich vereinbart. Offentliche Ausserungen, Anpreisungen oder Werbungen durch uns oder eines anderen Herstellers stellen keine Beschaffenheitsangabe und/ oder Angabe uber den Verwendungszweck dar. Unmittelbar nach Erhalt der Ware/Leistung hat sich der Kunde durch geeignete Massnahmen, etwa Wareneingangsprufungen anhand reprasentativer Proben/Muster davon zu uberzeugen, dass die gelieferte Ware im Hinblick auf Anzahl, Vollstandigkeit, Beschaffenheit, Fehlerfreiheit und sonstige Eigen schaften ordnungsgemass i.S.d. § 377 HGB und fur seinen Verwendungszweck geeignet ist. Im Zweifel hat der Kunde die Geeignetheit anhand von Proben/Probelaufen festzustellen und/oder bei uns nachzufragen. 5.2. Transportschaden sind unverzuglich nach Erhalt durch Tatbestandsaufnahme schriftlich festzuhalten und uns mitzuteilen. 5.3. Die bei der Herstellung von Papieren, einschliesslich laminierter Papiere und Spezialpapiere, wie Folien, auftretenden ublichen Abweichungen von Qualitat, Farbe, Tonung, Reinheit, Lange und Festigkeit stellen keinen Mangel der Ware dar. Generell sind Mass-, Gewichts-, Farb- und Qualitats- sowie Leistungsabweichungen im Rahmen handelsublicher Toleranzen und einschlagiger Vorschriften (z.B. DIN) zulassig. Mengenabweichungen bis zu 10 % konnen nicht beanstandet werden. Wird die Toleranz nach einer Seite vertraglich ausgeschlossen, kann die vom Vertragspartner abzunehmende und zu zahlende Mehr und Mindermenge 20 % betragen. Wir behalten uns vor, im Zuge der technischen Entwicklung und Fertigungsmoglichkeiten Anderungen an der Ware vorzunehmen, soweit dadurch eine uns bekannte Verwendbarkeit der zu liefernden Ware nicht beeintrachtigt wird. Produktionstechnisch anfallender Verschnitt/ Ausschuss kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden. 5.4. Bei Lieferung nicht von uns hergestellter Artikel richten sich Menge, Masse, Gewicht und sonstige Beschaffenheits- und Verwendungsangaben ausschliesslich nach den Herstellerinformationen. 6. Beanstandungen: 6.1. Zeigt sich ein Mangel, hat der Kaufer uns diesen unverzuglich, spatestens jedoch binnen 5 Werktagen anzuzeigen. Gleiches gilt auch bei Artikel- und Mengenabweichungen sowie im Fall verdeckter Mangel ab Kenntnis des Mangel innerhalb der Gewahrleistungsfrist. 6.2. Von uns erbrachte Leistungen sind unverzuglich abzunehmen. Die Ingebrauchnahme gilt als Abnahme. Zeigt sich hierbei ein Mangel, ist gem. Ziff. 6.1. zu verfahren. Ergibt die Uberprufung einer Mangelanzeige, dass kein Gewahrleistungsfall vorliegt, konnen wir dem Kunden die Kosten der Uberprufung zu den ublichen Kostensatzen berechnen. 7. Exportkontrolle: Beabsichtigt der Kunde die Ware zu exportieren oder ein auslandischer Kunde unsere Ware zu importieren, ist der Kunde fur die Einhaltung der deutschen, europaischen und im Bestimmungsland geltenden Einfuhr-, Exportkontroll- und Zollgesetze verantwortlich. Der Kunde hat vor dem Export erforderliche Genehmigungen oder sonstige Bescheinigungen auf eigene Kosten einzuholen und – soweit erforderlich – uns zur Verfugung zu stellen. Die Verweigerung einer Genehmigung und/oder Bescheinigung fur den Export durch die zustandigen Behorden berechtigen den Kunden nicht zur Ruckgabe der Waren oder zum Schadensersatz. Sie fuhren nicht zum Wegfall der Geschaftsgrundlage. 8. Hohere Gewalt: Hohere Gewalt wie Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, Aussperrungen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien beide Parteien fur die Dauer der Storung in dem Umfang ihrer Wirkung von den jeweiligen Pflichten, sofern die Leistungsstorungen auf diese Umstande zuruckzufuhren sind. In diesem Fall konnen wir wegen des noch nicht erfullten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurucktreten. 9. Gewahrleistung und Haftung: 9.1. Gewahrleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (Ziff. 6) unverzuglich nachgekommen ist. Von der Gewahrleistung werden nur Fehler erfasst, die bei vertraglichem, bestimmungsgemassen Gebrauch der Ware auftreten. Als Beschaffenheitsbestimmung der Ware gilt grundsatzlich nur unsere ausdrucklich bestatigte Produktbeschreibung oder die des Herstellers. Nicht schriftlich bestatigte Datenblatter, offentliche Ausserungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemasse Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 9.2. Die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiss, aussere Einflusse oder Bedienungsfehler entstehen, sind von der Gewahrleistung ausgeschlossen, es sei denn, es bestehen zwingende gesetzliche Anspruche, etwa aus Produkthaftung oder einem selbstandigen Garantieversprechen. Gleiches gilt bei auftretenden Fehlern, die auf nicht durch uns vorgenommene Anderungen an der Ware zuruckzufuhren sind. Wir ubernehmen keine Gewahr, dass die gelieferten Produkte den speziellen Verwendungszwecken des Kunden entsprechen oder mit anderen Produkten des Kunden ein und desselben Herstellers oder anderer Hersteller storungsfrei und ohne Beeintrachtigung einsetzbar und verwendbar sind. 9.3. Die Gewahrleistungsfrist betragt 1 Jahr ab Ubergabe der Ware / Erbringung der Leistung. Bei Vertragen uber gebrauchte Sachen betragt die Verjahrungsfrist 1 Jahr ab Lieferung der Ware. 9.4. Garantieerklarungen anderer Hersteller gelten nicht fur und gegen uns. Wir erteilen an unsere Kunden keine Garantien im Rechtssinne. 9.5. Ist eine von uns dem Kunden ubergebende Montageanleitung fehlerhaft sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemassen Montage entgegensteht. 9.6. Bei Mangeln der Ware leisten wir zunachst nach unserer Wahl Gewahr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 9.7. Schlagt die Nacherfullung fehl, kann der Kunde grundsatzlich nach seiner Wahl Minderung oder Rucktritt verlangen. Bei einer nur geringfugigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfugigen Mangeln, steht dem Kunden jedoch kein Rucktrittsrecht zu. Tritt der Kunde berechtigter Weise nach gescheiterter Nacherfullung vom Vertrag zuruck, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Stellt der Kunde nach gescheiteter Nacherfullung Schadensersatzanspruche, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschrankt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 10. Ausschluss und Begrenzung der Haftung: 10.1. Schadensersatzanspruche des Kunden wegen eines Mangels verjahren 1 Jahr nach Gefahrubergang. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Fall von uns zu vertretender Korper- und Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, seiner Erfullungsgehilfen oder Dritten. 10.2. Verletzen wir, unsere Erfullungsgehilfen sowie von uns beauftragte Dritte leicht fahrlassig unwesentliche Vertragspflichten, haften wir hierfur nicht. Die vorstehende Haftungsprivilegierung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Pflichten fur die wir Garantieerklarungen i.S.d. §§ 444, 639 BGB abgegeben haben. 10.3. Die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird ausgeschlossen bei Mangeln, die sich aufgrund von ausseren Einflussen wie Spannungsschwankungen, unsachgemasse Installation, Bedienung und Benutzung/Wartung/Veranderungen am Produkt durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte auftreten. Gleiches gilt fur auftretende Mangel durch normale Abnutzung und Verschleiss. 10.4. Pauschalierte Schadensersatzanspruche gem. den §§ 280 Abs. 2, 286 BGB sind, in Ermangelung anderweitiger Abreden, der absoluten Hohe nach auf 5 % des Kaufpreises begrenzt. 10.5. Die vorstehenden Haftungsbeschrankungen betreffen nicht Anspruche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschrankungen nicht bei uns zurechenbaren Korper- und Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des Kunden oder seiner Erfullungsgehilfen und anderer Dritte. Eine weitergehende Haftung als die in Ziff. 10.1 bis 10.5. beschriebene , ist – ohne Rucksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. 11. Zahlungsbedingungen: 11.1. Rechnungen sind sofort ohne Abzuge zahlbar. 13. Eigentumsvorbehalt: 13.1. Samtliche von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Tilgung aller gegenwartigen, bedingten oder zukunftigen Forderungen aus der laufenden Geschaftsverbindung mit dem Kunden. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist. 13.2. Der Kunde ist berechtigt, ihm gelieferte Ware im ordentlichen Geschaftsgang weiter zu veraussern und weiter zu verarbeiten, solange er uns gegenuber nicht in Zahlungsverzug gerat. Der Kunde ist bei einer weiteren Verausserung verpflichtet, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auch seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveraussern, wenn die Ware vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt wird. Andere Verfugungen, insbesondere eine Verpfandung oder Sicherungsubereignung, sind nicht gestattet. 13.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 13.2, sind wir berechtigt, die Ware heraus zu verlangen, ohne das damit ein Rucktritt vom Vertrag erklart wird, was vorbehalten bleibt. 13.4. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen einschliesslich Sicherheiten und Nebenrechte ab, die ihm aus oder im Zusammen hang mit der Weiterverausserung gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleich gultig, ob die von uns unter Vorbehalt gelieferte Ware ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft wird. Es ist dem Kunden untersagt, mit seinem Abnehmer Vereinbarungen zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise aus schliessen oder beeintrachtigen konnen. Insbesondere darf er keine Abreden eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderung an uns zunichte macht. Der Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf ermachtigt. Wir werden diese Einziehungsermachtigung solange nicht widerrufen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemass nachkommt. Uns steht das Recht zu, uns vom Kunden Inhalt und Umfang der abgetretenen Forderungen sowie Name und Anschrift der Schuldner schriftlich vorlegen zu lassen. 13.5. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenstanden, insbesondere mit anderer Vorbehaltsware weiterverkauft, so gilt, sofern sich nicht im Einzelfall aus der Rechnung die auf die einzelnen Waren entfallenden Betrage ermitteln lassen, die Forderung gegen den Dritten in Hohe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Sobald die Ware vom Kunden weiterverarbeitet oder mit anderen, fremden oder eigenen Waren vermischt wird, erfolgt dies stets fur uns als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird unsere Ware mit anderen, uns nicht gehorenden Gegenstanden verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhaltnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenstanden zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Der Kunde verwahrt unentgeltlich das Eigentum oder Miteigentum fur uns. 13.6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % ubersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Bei Pfandungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Dritten auf unsere Sicherungsrechte hinzuweisen, die in unserem Eigentum stehende Ware als solche zu kennzeichnen und uns im ubrigen unverzuglich zu benachrichtigen. 14. Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte: 14.1. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutz- oder Urheberrechts (nachfolgend Schutzrechte) durch von uns gelieferte Ware, bei ihrer vertragsgemassen Nutzung gegen den Kunden berechtigte Anspruche erhebt, haften wir gegenuber dem Kunden ausschliesslich aufgrund nachfolgender Bedingungen: 14.2. Wir werden nach unserer Wahl auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht fur die Ware erwirken, die Ware so andern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder die Ware austauschen. Ist dies nicht zu angemessenen Bedingungen moglich, werden wir gegen Erstattung des Kaufpreises die Ware zurucknehmen. 14.3. Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur dann, wenn der Kunde uns uber die vom Dritten geltend gemachten Anspruche unverzuglich schriftlich verstandigt, eine Verletzung der Schutzrechte nicht anerkennt und uns alle Abwehrmass nahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalt. Stellt der Kunde die Nutzung des Produktes aus Schaden minderungs- oder sonstigen Grunden ein, ist er verpflichtet, dem Dritten gegenuber darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 14.4. Anspruche des Kunden wegen Schutzrechtsverletzungen sind ebenfalls ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Gleiches gilt, soweit die Schutzrechtsverletzungen durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Ware vom Kunden verandert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. 14.5. Weitergehende Anspruche gegen uns sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit z.B. nach Produkthaftungsgesetz oder in Fallen des Vorsatzes, der groben Fahrlassigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertrags pflichten zwingend gehaftet wird. Ebenso bleibt das Recht des Kunden zum Rucktritt vom Vertrag unter den vor genannten Bedingungen bestehen. 15. Geheimhaltung: Alle technischen Daten und sonstige, nicht offenkundige kaufmannische und technische Einzelheiten, die dem Kunden durch die Geschaftsbeziehung mit uns bekannt werden, sind Betriebs- und Geschaftsgeheimnisse und von ihm geheim zu halten. Sie durfen nur im Rahmen des Verwendungszwecks der Ware eingesetzt und benutzt werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhaltnisses fur die Dauer von 24 Monaten fort. 16. Rechtswahl/Erfullungsort/Gerichtsstand/ Nebenbestimmungen: 16.1. Fur alle, auch kunftige Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne UN-Kaufrecht und ohne das Haager Kaufrechtsabkommen uber den Abschluss von Kaufvertragen. 16.2. Erfullungsort ist unser Geschaftssitz. 16.3. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des offentlichen Rechts oder ein offentlichrechtliches Sondervermogen ist, ist ausschliesslicher Gerichtsstand fur alle Streitigkeiten unser Geschaftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. 16.4. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die ubrigen Bestimmungen voll wirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten solche, die im Rahmen des rechtlich Moglichen dem am nachsten kommen, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war. 16.5. Die vertraglichen Beziehungen unterliegen der Schriftform. Anderungen und Erganzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen bedurfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt fur Abweichungen von dem Erfordernis der Schriftform. Stand 01/2009 Return policy Period Returns costs 14 days Kaufer tragt die unmittelbaren Kosten der Rucksendung der Waren Return policy details Bei Widerruf füllen Sie bitte folgendes Formular aus: http://shop.sihl-direct.de/Sihl-Widerrufsrecht.pdf Widerrufsbelehrung für private Endverbraucher Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Sihl Direct GmbH Tel. 0049 (0) 2421 597-0 Kreuzauer Straße 33 Fax 0049 (0) 2421 597-586 52355 Düren E-Mail: ebay@sihl-direct.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Bei Widerruf teilen Sie uns folgende Daten mit: Bestelldatum, Ware erhalten am, Artikel, Menge, Gesamtpreis der Ware, Ihre Kontaktdaten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ausschluss des Widerrufsrechtes Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen − zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, − zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, − zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden

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