Osmaschine Osgerat Modell Jysc Bj 2012

EUR 449.00

  • Linden, Germany
  • Jan 30th
Weitere Produktbilder Suche nach weiteren Artikeln Optionen Zu Favoriten hinzufügen Newsletter abonnieren Zum Shop Allgemein Die Maschine kann nach vorheriger Terminabsprache bei uns auf Lager angeschlossen und in Funktion besichtigt werden. Der Verkauf erfolgt zu unseren allgemeinen Geschaftsbedingungen. Wir senden diese auch gerne auf Wunsch zu. Der gebotene Preis versteht sich incl. 19 % MWST. Die Maschine versteht sich ab unserem Lager Linden, frei geladen. Ein Versand per Spedition ist selbstverstandlich moglich. Die hierdurch anfallenden Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Kaufers. An dieser Auktion / Kauf konnen sich ausschliesslich Unternehmen beteiligen, die fur ihre gewerblichen oder ihrer selbstandigen Tatigkeit einen Kauf tatigen. Favorit Handels GmbH Friedrich-Ebert-Str. 48 35440 Linden Geschaftszeiten Mo - Fr. von 7.30 bis 12 und 13 bis 16.30 Uhr Tel.: 06403/702650 www.mein favorit.com Fax.: 06403/702640 Fur weitere Ruckfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfugung. Osmaschine Osgerat Modell JYSC Bj 2012 Osmaschine Modell JYSC gebraucht Bj 2012 Einfachosmaschine Handbetrieb Mit selbstlochenden Osen Osendurchmesser 5,5 mm innen (Geeignet zum Abheften in Ordnersystemen) Mit automatischer Osenzufuhrung Materialanlage mit Seiten- und Ruckenanschlag Mit Standplatte Arbeitstiefe max: 165 mm Einsetzbar fur Papier, Karton, etc Copyright © 2010 2004info. Alle Rechte vorbehalten. supremeauctiononlinesoftware.IDEAL.202804 supremeauctiononlinesoftware.templatewidgets.GalleryCat.swf supremewidgets supremeauctiononlinesoftware.widgets.GalleryBasic.swf supremewidgets supremeauctiononlinesoftware.widgets.GalleryBasic.swf Business seller information Sellner Graphische Maschinen Contact details Clemens Sellner Friedrich-Ebert-Str. 48 35440 Linden Deutschland Phone:06403|702650 Fax:06403-702640 Email:sellnerkg@aol.com Trade Registration Number: Handelsregister Nr. HRB 7657 AG 35390 Giessen Value Added Tax Number: DE 281793536 I provide invoices with VAT separately displayed. Print version Terms and conditions of the sale Allgemeine Geschaftsbedingungen § 1 Vertragsabschluss 1. Fur alle eventuell jetzt und spater zwischen uns und dem Kaufer abgeschlossenen Vertrage gelten unsere hier abzulesenden Allgemeinen Geschaftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kaufers werden nicht Bestandteil des Vertrages, und zwar auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrucklich widersprechen. 2. Abweichungen von unseren AGB, Nebenabreden, sowie spatere Abanderungen oder Erganzungen der getroffenen Vereinbarungen bedurfen der Schriftform. Bestatigungsschreiben des Kaufers binden uns nur, wenn und soweit von uns schriftliche Ruckbestatigung erfolgt. 3. Von uns mundlich oder schriftlich genannte Preise fur auszufuhrende Reparaturen, Frachtkosten, Montagekosten usw. beruhen nur auf Vorausschatzungen und sind unverbindlich, sofern nicht die Verbindlichkeit im Einzelfall schriftlich vereinbart wird. Dies gilt auch fur angegebene Schriftmengen. § 2 Lieferfristen 1. Eine schriftlich vereinbarte Lieferfrist beginnt nach dem wirksamen Vertragsabschluss und der Erfullung der festgelegten Vorausleistungspflichten durch den Kaufer. 2. Wird nach Vertragsabschluss, aber vor Lieferung eine Anderung des Vertrages durch den Kaufer gewunscht und eine Einigung hieruber erzielt, so ist die vereinbarte Lieferfrist hinfallig und die Vereinbarung einer neuen Lieferfrist bedarf wiederum der Schriftform. Fuhren die Vertragsverhandlungen nicht zu einer Anderung der getroffenen Vereinbarung, so verlangert sich die ursprunglich vereinbarte Lieferfrist um einen Zeitraum, der dem Zeitraum zwischen dem zugang des Anderungswunsches des Kaufers bei uns und dem ergebnislosen Ende der Anderungsverhandlungen entspricht. 3. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so kann uns der Kaufer eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Die Nachfrist muss jedoch mindestens 3 Wochen betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kaufer vom Vertrag zurucktreten. Schadensersatz wegen Nichterfullung des Vertrages kann der Kaufer jedoch nur dann verlangen, wenn uns grobe Fahrlassigkeit oder Vorasatz vorzuwerfen ist. 4. Hohere Gewalt, Streiks, Betriebsstorungen, Transportsperre oder Transportbehinderung, Mobilmachung, Krieg, Unruhen und sonstige Ereignisse, die eine Lieferung nachtraglich wesentlich erschweren oder unmoglich machen, berechtigen uns, die Lieferung um die Behinderungsdauer zuzuglich angemessener Wiederanlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfullten Teiles vom Vertrage zuruckzutreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Geben wir keine Erklarung ab, kann der Kaufer zurucktreten. Schadensersatzanspruche von Kaufern im Sinne des § 24 AGBG sind ausgeschlossen. § 3 Versendung und Versicherung 1. Unsere Lieferungen erfolgen grundsatzlich ab Lager oder Standort unfrei auf Rechnung des Kaufers, es sei denn, etwas anderes ware ausdrucklich schriftlich vereinbart. Die Gefahr der Versendung tragt der Kaufer. 2. Eine Transport- oder Bruchversicherung wird durch uns nur auf besondere Vereinbarung abgeschlossen. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten tragt der Kaufer. § 4 Verpackungsmaterial und Kosten 1. Der Kaufer tragt alle anfallenden Verpackungskosten. 2. Verpackungsmaterial jeglicher Art wird nicht zuruckgenommen. § 5 Gewahrleistung bei Lieferung neuer Waren 1. Soweit wir die Ware nicht selbst hergestellt, sondern von Vorlieferanten bezogen haben, erfullen wir unsere Gewahrleistungspflicht dadurch, dass wir dem Kaufer hiermit alle unsere eigenen Gewahrleistungsanspruche gegen unsere Vorlieferanten abtreten. Der Kunde nimmt diese Abtretung an. 2. Werden die Gewahrleistungsanspruche des Kaufers nicht durch Vorlieferanten aufgrund vorstehender Abtretung erfullt oder beim Fehlen von Vorlieferanten gilt folgendes: Auftretende Mangel werden von uns kostenlos unverzuglich beseitigt. Der Kaufer gewahrt uns zur etwaigen Mangelbeseitigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kaufer dies, so sind wir von der Gewahrleistungspflicht befreit. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kaufer nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung verlangen. 3. Schadensersatzanspruche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, soweit sich unsere Zusicherungen lediglich auf die Vertragsgemassheit unserer Lieferungen erstrecken und wir erfolgreich nachgebessert oder Ersatz geliefert haben und soweit nicht auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlassigkeit vorliegt. 4. Die angebotenen Waren konnen am Standort oder in unserem Lager auf Wunsch des Kaufers vor Vertragsabschluss besichtigt und begutachtet werden. Illustrationen aller Art, sowie Angaben von Gewichten und Abmessungen sind im zumutbaren Rahmen unverbindlich. Es obliegt dem Kaufer, sich bei der gebotenen Besichtigungsmoglichkeit vor Vertragsabschluss von den tatsachlichen Gegebenheiten zu uberzeugen. § 6 Gewahrleistung bei Lieferung gebrauchter Waren 1. Die angebotenen Waren konnen am Standort oder in unserem Lager auf Wunsch des Kaufers vor Vertragsabschluss besichtigt und begutachtet werden. Illustrationen aller Art, sowie Angaben von Gewichten und Abmessungen sind unverbindlich. Es obliegt dem Kaufer, sich bei der gebotenen Besichtigungsmoglichkeit vor Vertragsabschluss von den tatsachlichen Gegebenheiten zu uberzeugen. 2. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewahrleistung, auch fur versteckte Mangel, so wie die Kaufsachen stehen und liegen, soweit wir nicht Eigenschaften der Kaufsache zugesichert haben. 3. Schadensersatzanspruche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, soweit sich unsere Zusicherungen lediglich auf die Vertragsgemassheit unserer Lieferungen erstrecken und wir erfolgreich nachgebessert oder Ersatz geliefert haben und soweit nicht auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlassigkeit vorliegt. Fur unser Nachbesserungsrecht gilt insoweit § 5 Abs. 2 dieser AGB entsprechend. § 7 Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur vollstandigen Tilgung samtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Kaufers bleibt der Kaufgegenstand Eigentum des Verkaufers. Der Kaufer hat die Pflicht, wahrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemassem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen sofort ausfuhren zu lassen. 2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Verausserung, Verpfandung, Sicherungsubereignung oder anderweitige Uberlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung des Verkaufers unzulassig. Wird uber die von uns gelieferte Ware durch den Kaufer verfugt, so ist er verpflichtet, unseren Eigentumsvorbehalt weiterzuleiten. Ausserdem tritt er hiermit in Hohe unserer Forderung alle ihm gegen seine Abnehmer jetzt oder kunftig zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an uns ab. Den Erlos aus einer Weiterverausserung muss der Kaufer gesondert aufbewahren und jeweils sofort an uns abfuhren, soweit unsere Forderungen fallig sind bzw. werden. 3. Bei Eingriffen von Glaubigern des Kaufers, insbesondere bei Pfandung des Kaufgegenstandes, hat der Kaufer uns sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen, sowie die Kosten von Massnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere von Interventionsprozessen, zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden konnen. § 8 Zahlung 1. Die Zahlung des Kaufpreises ist fallig binnen 3 Tagen, nachdem der Kaufer Ware und Rechnung erhalten hat, und zwar ohne Abzug. Vom 4. Tage an bis zum Eingang der Zahlung ist der Rechnungsbetrag verzinslich mit Zinsen in Hohe von 2 % uber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, ohne dass hiermit eine Stundung des Kaufpreises gewahrt wird. Das Recht zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches wegen Zahlungsverzuges des Kaufers bei Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen bleibt unberuhrt. 2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an Erfullungsstatt angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Weitergebung und Prolongation gelten nicht als Erfullung. 3. Bei grosseren Kaufobjekten hat die Zahlung grundsatzlich vor Lieferung zu erfolgen. Der Verkaufer behalt sich vor, dies von Fall zu Fall gesondert aufzugeben. § 9 Verzug des Kaufers 1. Sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfullung des Vertrages durch den Kaufer zu fordern, so steht uns ohne Nachweis des tatsachlichen Schadens ein Betrag in Hohe von 20 % des Kaufpreises als Schadensersatz zu, wenn nicht der Kaufer nachweist, dass uns tatsachlich kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Unser Recht, einen tatsachlich eingetretenen hoheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberuhrt. 2. Kommt der Kaufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen oder mit den sich aus unserem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird uber sein Vermogen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs eroffnet, so wird die gesamte Restschuld fallig, auch soweit Wechsel mit spaterer Falligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Kaufers an dem Kaufgegenstand und wir sind berechtigt, sofort die Herausgabe zu verlangen. Alle durch die Wiederinbesitznahme des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten tragt der Kaufer. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Kaufers den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand nebst Zubehor durch freihandigen Verkauf bestmoglich zu verwerten. Die Verwertungskosten hat der Kaufer zu tragen. Sie betragen ohne Nachweis 10 % des Verkaufserloses, wenn nicht der Kaufer nachweist, dass uns tatsachlich kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Unser Recht, tatsachlich entstandene Verwertungskosten in Hohe von mehr als 10 % des Erloses zu verlangen, bleibt unberuhrt. Der nach Abzug der Verwertungskosten verbleibende Erlos wird dem Kaufer auf seine Gesamtschuld gutgebracht, ein etwaiger Ubererlos wird ihm ausgezahlt. § 10 Abtretung, Zuruckbehaltung, Aufrechnung 1. Der Kaufer darf seine Anspruche aus dem Vertrag nicht abtreten. 2. Zuruckbehaltungsrechte des Kaufers hinsichtlich der Kaufpreisleistung sind ausgeschlossen, soweit sie auf anderen Vertragsverhaltnissen als diesem Kaufvertrag beruhen. 3. Der Kaufer kann gegen unsere Kaufpreisforderung nur mit unbestrittenen oder rechtskraftig festgestellten Forderungen aufrechnen. § 11 Anwendung Deutschen Rechts Fur die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kaufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des Einheitlichen Kaufrechts (EAG, EKG) finden keine Anwendung. § 12 Erfullungsort, Gerichtsstand 1. Erfullungsort ist 35440 Linden. 2. Fur samtliche gegenwartigen und zukunftigen Anspruche aus dieser Geschaftsverbindung mit Vollkaufleuten einschliesslich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschliesslicher Gerichtsstand Giessen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kaufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz und gewohnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. § 13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB oder Teile davon nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die ubrigen Bedingungen unberuhrt und sind dann so auszulegen bzw. zu erganzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulassiger Weise moglichst genau erreicht wird. Die gilt auch fur die Ausfullung von Lucken. Return policy Return policy details Seller does not offer returns. You are covered by the eBay Money Back Guarantee - opens in a new window or tab if you received an item that is not as described in the listing.
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