Tasche Fur Panset-theke Convex

EUR 59.38

  • Saarlouis, Germany
  • Jan 30th
Tasche fur Panset-Theke convex Transporttasche für Panset-Theke convex Artikel-Beschreibung Transporttasche für Panset-Theke convex, 1060 x 580 x 930 mm (L x B x H), Preis: 59,38 EUR Powered by xs:booster - Der eBay®-Connector für Internet-Shops   Business seller information Sprotte Werbesysteme Contact details Juergen Sprotte Zur Saarmuhle 10 66740 Saarlouis Deutschland Phone:06831|988445 Fax:06831-988446 Email:info@sprotte.eu Value Added Tax Number: DE 188006528 Print version Terms and conditions of the sale Allgemeine Geschaftsbedingungen Allgemeine Geschafts- u. Lieferungsbedingungen Firma Sprotte Werbesysteme, 66740 Saarlouis 1. Geltung der Bedingungen 1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschaftsbedingungen. Diese gelten somit auch fur alle kunftigen Geschaftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrucklich vereinbart werden. 1.2 Spatestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder Gegenbestatigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschafts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrucklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschaftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestatigen. 2. Angebot und Vertragsschluss 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Betrage (Bestellung und Annahme) sowie ihre Anderungen und Erganzungen bedurfen grundsatzlich der Schriftform. Mundliche Nebenabreden oder mundliche Zusicherungen, die uber den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. 2.2 Nebenabreden bedurfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestatigung. 3. Preise 3.1 Den Preisbestimmungen liegen grundsatzlich unsere jeweils gultigen Preislisten zuzuglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestatigungen sind die in unserer Auftragsbestatigung genannten Preise zuzuglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer massgebend. Nach Vertragsschluss sind fur unsere Lieferungen und Leistungen Preiserhohungen zulassig, wenn sie auf Veranderungen von preisbildenden Faktoren beruhen, die unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind; die Preiserhohung muss ihrer Hohe nach durch die Veranderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Auftrage fur die nicht ausdrucklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tage der Lieferung/Leistung gultigen Listenpreise berechnet. 3.2 Die Preise fur Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk. Zusatzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Der Frachtberechnung wird der jeweils gultige Tarif zugrunde gelegt. 4. Zahlung 4.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen bei Rechnungserhalt abzuglich 2% Skonto oder innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Nach Zieluberschreitung werden Zinsen in Hohe von 5 % uber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europaischen Zentralbank berechnet. Der Nachweis eines hoheren Zinsschadens bleibt uns vorbehalten. Zahlungen fur Fracht sind ohne Abzug sofort fallig. 4.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunachst auf dessen altere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunachst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. 4.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir uber den Betrag verfugen konnen. Im Falle von Schecks und Wechsel gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. Wechsel eingelost wird. 4.4 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt - werden insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelost oder stellt der Kunde seine Zahlungen ein -, oder wenn uns andere Umstande bekannt werden, die die Kreditwurdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die gesamte Restschuld fallig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Falle ausserdem berechtigt, von unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zuruckzutreten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 4.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zuruckbehaltung oder Minderung, auch wenn Mangelrugen bzw. Gegenanspruche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenanspruche rechtskraftig festgestellt worden oder unstreitig sind. 4.6 Fur jede zweite und darauffolgende Mahnung konnen wir eine Kostenpauschale in Hohe von EUR 10,00 in Rechnung stellen. 5. Liefer- und Leistungszeit 5.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrucklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 5.2 Der Kunde kann nach Uberschreitung eines unverbindlichen Liefer- und Leistungstermins oder einer unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfrist uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/leisten. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Kunde kann neben Lieferung/Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlassigkeit zur Last fallt; die Haftung ist auf vorhersehbare Schaden begrenzt. 5.3 Der Kunde kann im Falle des Verzugs uns auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklarung vom Vertrag zuruckzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfullung zu verlangen. Ein Schadenersatzanspruch steht dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlassigkeit unsererseits zu; die Haftung ist auf vorhersehbare Schaden begrenzt. Der Anspruch auf Lieferung/Leistung ist in den Fallen der Ziffer 5.3. ausgeschlossen. 5.4 Wird uns, wahrend wir in Verzug sind, die Lieferung/Leistung durch Zufall wesentlich erschwert oder unmoglich gemacht, so haften wir gleichwohl nach Massgabe der Ziffern 5.2. und 5.3., es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung/Leistung eingetreten sein wurde. 5.5 Wird ein verbindlicher Liefer-/Leistungstermin oder eine unverbindliche Liefer-/ Leistungsfrist uberschritten, kommen wir bereits mit Uberschreitung des Liefer-/ Leistungstermins oder Liefer-/Leistungsfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 5.2., Satz 3; Ziffer 5.3. sowie Ziffer 5.4. dieses Abschnitts. 5.6 Liefer- und Leistungsverzogerungen aufgrund hoherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmoglich machen - hierzu gehoren auch nachtraglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstorungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behordliche Anordnungen usw., eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzuglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zuruckzutreten. 5.7 Wenn die Behinderung langer als 20 Tage dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfullten Teils vom Vertrag zuruckzutreten. 5.8 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. 6. Gefahrubergang Die Gefahr geht auf den Kunden uber, sobald die Sendung an die den Transport ausfuhrende Person ubergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lieferwerk verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmoglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden uber. 7. Abnahme 7.1 Bleibt der Kunde mit der Abnahme der Lieferung vorsatzlich oder grob fahrlassig im Ruckstand, so konnen wir dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von vierzehn Tagen setzen, mit der Erklarung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklarung vom Vertrag zuruckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfullung zu verlangen. 7.2 Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernst-haft und endgultig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung nicht in der Lage ist. 7.3 Verlangen wir Schadensersatz, so betragt dieser 15% des vereinbarten Preises fur die Lieferungen und Leistungen. Der Schadensersatz ist hoher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen hoheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. 8. Gewahrleistung 8.1 Die Angaben uber die Beschaffenheit der gelieferten Ware ist als annahernd zu betrachten und dient immer als Massstab zur Feststellung, ober der Vertragsgegenstand mangelfrei ist, wobei in jedem Fall Grenzwerte um Toleranzen abwei-chen durfen. 8.2 Fur die Dauer der gesetzlichen Gewahrleistungsfrist leisten wir Gewahr dafur, dass der Vertragsgegenstand fehlerfrei ist und die eventuell zugesicherten Eigenschaften hat, langstens jedoch fur einen Zeitraum von 24 Monaten. Die Ge-wahrleistungsfrist beginnt mit dem jeweiligen Liefer-/Leistungsdatum. 8.3 Der Kunde hat Mangel unverzuglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen. Gewahrleistungsanspruche fur offensichtliche Mangel, die nicht binnen drei Tagen nach Erhalt der Ware bei uns schriftlich gerugt werden, sind ausgeschlossen. 8.4 Ist der Vertragsgegenstand fehlerhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaf-ten, so liefern/leisten wir unter Ausschluss sonstiger Gewahrleistungsanspruche Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/-leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatzlieferung/-leistung unverhaltnismassig im Vergleich mit dem Vorteil des Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergutung oder Ruckgangigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine Ruckgangigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistungen ihrer Natur nach seiner Ruckgewahr entziehen. 8.5 Die vorstehenden Absatze enthalten abschliessend die Gewahrleistung fur die Vertragsgegenstande und schliessen sonstige Gewahrleistungsanspruche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht fur Schadenersatzanspruche aus Eigenschaftszusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von bestimmten Mangelfolgeschaden absichern soll. 9. Haftung 9.1 Wir haften nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen fur Schaden - gleich aus welchem Rechtsgrund -, wenn wir unsere gesetzlichen Vertreter, unsere Erfullungsgehilfen und unsere Betriebsangehorigen sie schuldhaft verursacht haben. 9.2 Die Haftung gegenuber dem Kunden wird ausser in Fallen des Vorsatzes und der groben Fahrlassigkeit ausgeschlossen. 9.3 Unsere Haftung ist auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung fur einen ausserhalb einer Eigenschaftszusicherung liegenden Mangelfolgeschaden ist, mit Ausnahme der Ziffer 9.2. dieses Abschnittes ausgeschlossen. 10. Umfassender Eigentumsvorbehalt 10.1 Bis zur Erfullung aller Forderungen, die aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder kunftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewahrt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden., soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% ubersteigt. 10.2 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum ( Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemassen Geschaftsverkehr zu verarbeiten und zu veraussern. Ein ordnungsgemasser Geschaftsverkehr im Sinne dieser Bedingungen liegt nicht vor, wenn bei Verausserungen des Kunden oder bei dessen sonstigen Verfugungen oder Handlungen zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderungen an Dritte ausgeschlossen ist. Verpfandungen oder Sicherungsubereignungen der Vorbehaltsware sind unzulassig. 10.3 Der Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets fur uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung fur uns. 10.4 Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweg-lichen Sachen, und zwar der Gestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, werden wir Miteigentumer dieser Sache; unser An-teil bestimmt sich nach dem Wertverhaltnis der Sachen z. Zt. der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Alleineigentum. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk wird ein Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungshypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstucke seines Bestellers in Hohe des Teils, der wert der Vorbehaltsware entspricht, an uns abgetreten. 10.5 Die aus der Weiterverausserung/-verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezuglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Hohe des Kaufpreises der Vorbehaltsware an uns ab. Der Kunde ist ermachtigt, diese Forderungen fur uns einzuziehen. Die Einziehungsermachtigung entfallt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenuber nicht ordnungsgemass nachkommt. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretungen offenzulegen. 10.6 Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Forderungen und sonstigen Anspruche notige Auskunft unverzuglich auf seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in uns gehorende Sachen, Forderungen und andere Vermogensrechte; der Kunde hat uns unverzuglich uber die Zwangsvollstreckung Mitteilung zu machen; er wird ausser-dem den Pfandungsglaubiger schriftlich auf unsere Rechte hinweisen. 10.7 Machen Drittschuldner eine Abtretung davon abhangig, dass die gesamte dem Kunden aus seinem Bauvertrag zustehende Forderung abgetreten werden muss, so tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die ihm zustehende Forderung in vollem Umfang an uns ab. Neben den vorstehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskunften und Vorlage von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern mit uns gemeinsam schriftlich anzuzeigen. 11. Sonstige Bestimmungen 11.1 Soweit gesetzlich zulassig ist unser Sitz massgebend fur den ausschliesslichen Gerichtsstand fur alle sich aus dem Vertragsverhaltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 11.2 Fur diese Geschaftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes uber den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes uber den Abschluss von internationalen Kaufvertragen uber bewegliche Sachen. 11.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschaftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht beruhrt. Return policy Period Refund will be given as Returns costs 14 days Money back Return policy details Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Sprotte Werbesysteme Margaretenstraße 52b 66740 Saarlouis Telefon: *49 6831-988445 Telefax: *49 6831-988446 E-Mail: info@sprotte.eu Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

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